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Hafenlogik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Beratungsverträge zwischen der Hafenlogik Beratungsgesellschaft mbH und ihren Auftraggebern.

Fassung vom 4. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungsleistungen zwischen der Hafenlogik Beratungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Hafenlogik“) und ihren Auftraggebern.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen und Honorare auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Nach einem Erstgespräch legen wir ein schriftliches Angebot vor, das Leistungsumfang, Zeitraum, Honorar, benannte Mitwirkende und die erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beschreibt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in Textform erklärten Annahme dieses Angebots zustande.

(3) Das 45-minütige Erstgespräch ist unentgeltlich und begründet kein Vertragsverhältnis. Aussagen im Erstgespräch sind vorläufig und stellen keine Beratungsleistung dar.

§ 3 Gegenstand und Art der Leistung

(1) Hafenlogik erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Wir schulden die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(2) Angaben zu erwartbaren Verbesserungen beruhen auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Mandaten und sind keine zugesicherte Eigenschaft.

(3) Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Zollrechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Wirtschaftsprüfungsleistungen. Ergibt sich im Mandat ein entsprechender Bedarf, weisen wir darauf hin.

(4) Die Auswahl und Beauftragung von Associates erfolgt nach Benennung im Angebot. Hafenlogik bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Auskünfte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form bereit. Dies umfasst insbesondere Rohdatenexporte aus operativen Systemen sowie den Zugang zu den betroffenen Betriebsstätten.

(2) Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson und stellt sicher, dass etwaige Zustimmungen von Betriebsrat, Aufsichtsbehörden oder Dritten vorliegen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung, weil Mitwirkungsleistungen ausbleiben, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand, der uns hierdurch entsteht, wird zum vereinbarten Tagessatz berechnet, nachdem wir darauf hingewiesen haben.

§ 5 Honorare, Reisekosten und Zahlung

(1) Die im Angebot genannten Festhonorare umfassen die dort beschriebene Leistung einschließlich des 90-Tage-Reviews. Alle Honorare verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

(2) Leistungen nach Aufwand werden zum vereinbarten Tagessatz abgerechnet. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden; angefangene Tage werden anteilig in halben Tagen abgerechnet.

(3) Reise- und Übernachtungskosten außerhalb Hamburgs werden zu Selbstkosten abgerechnet und im Angebot beziffert. Fahrten innerhalb Hamburgs berechnen wir nicht.

(4) Bei Festpreismandaten stellen wir 40 Prozent des Honorars bei Mandatsbeginn und den Restbetrag mit Übergabe des Berichts in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 6 Termine, Absage und Verschiebung

(1) Vereinbarte Vor-Ort-Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Vor-Ort-Termin weniger als fünf Werktage vorher ab, berechnen wir fünfzig Prozent des Tagessatzes je abgesagtem Tag, bei Absage weniger als achtundvierzig Stunden vorher den vollen Tagessatz.

(2) Müssen wir einen Termin aus wichtigem Grund absagen, bieten wir innerhalb von zehn Werktagen einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen der Absage bestehen nicht, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Wir verpflichten alle im Mandat eingesetzten Personen, einschließlich der Associates, auf dieselbe Vertraulichkeit.

(3) Enthalten überlassene Daten personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Mandatsbeginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.

(4) Überlassene Datenbestände löschen oder geben wir spätestens sechzig Tage nach Mandatsende zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 8 Referenzen und Anonymisierung

(1) Wir nennen Auftraggeber nicht namentlich als Referenz, weder auf dieser Website noch in Angeboten gegenüber Dritten.

(2) Wir behalten uns vor, Erkenntnisse aus abgeschlossenen Mandaten in anonymisierter Form zu veröffentlichen, insbesondere als Mengenband und Branchenangabe. Eine solche Veröffentlichung erfolgt nur, wenn ein Rückschluss auf den Auftraggeber nach vernünftiger Betrachtung ausgeschlossen ist.

(3) Der Auftraggeber kann einer anonymisierten Veröffentlichung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung des Honorars ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und intern weiterzugeben.

(2) Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber des Auftraggebers oder zu Zwecken der Vermarktung, bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Die Weitergabe an Wirtschaftsprüfer, Rechtsberater und Aufsichtsbehörden des Auftraggebers ist ohne Zustimmung zulässig.

(3) An Methoden, Modellen, Auswertungsvorlagen und allgemeinem Erfahrungswissen behalten wir sämtliche Rechte.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das Doppelte des vereinbarten Honorars des betroffenen Mandats.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung; deren Deckungssumme weisen wir auf Anfrage nach.

§ 11 Abwerbeverbot

Beide Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei, die unmittelbar am Mandat beteiligt waren, gezielt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts der betroffenen Person vereinbart.

§ 12 Kündigung

(1) Mandate mit festem Leistungsumfang enden mit der Abnahme des Berichts und dem 90-Tage-Review.

(2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Fristsetzung erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht erbringt oder uns zur unzutreffenden Darstellung von Ergebnissen veranlassen will.

(3) Im Fall einer Kündigung rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig ab.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.